Die betriebliche Altersvorsorge wird steuerlich begünstigt. Es gibt fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei wird immer ein Teil des Bruttoeinkommens in eine Vorsorge investiert. Diese wird am Ende des Vertrags durch eine monatliche Rente ausgezahlt.
Direktversicherung: Dabei zahlt der Arbeitgeber ein Teil des Bruttoeinkommens monatlich direkt in die Versicherung ein. Statt der Lohnsteuer wird dieser Betrag dann mit einer Pauschalsteuer von 20 Prozent belegt. Bei Firmenwechsel wird der Beitrag dem Arbeitnehmer gutgeschrieben. Der Arbeitgeber wählt die Versicherung selbst aus.
Pensionsfonds: Hier wird das abgeknapste Bruttoeinkommen in Fonds investiert.
Pensionskassen: Hier wird ein Teil des Gehaltes in die Pensionskassen gezahlt. Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger, der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird. Die Kasse kommt schließlich für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer auf.
Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse, wird wie eine Pensionskasse, von einem oder mehreren Unternehmen - sogenannten Trägerunternehmen - finanziert. Die Unterstützungskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge organisiert, meistens als Verein oder als GmbH. Anders als die Pensionskasse haftet die Unterstützungskasse nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers. e)Direktzusage: Hier vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Leistungen, die ihnen im Alter zukommen. Die Direktzusage wird meist vom Arbeitgeber allein finanziert. Manchmal werden aber auch Teile des Bruttogehaltes abgeknapst.
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