Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt ist eine private
Leibrentenversicherung, deren Bedingungen mit denen der gesetzlichen
Rentenversicherung vergleichbar sind. Beiträge zu Gunsten einer
solchen privaten Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) können ab dem
Jahr 2005 wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in
begrenztem Umfang (zukünftig aller Voraussicht nach in vollem Umfang)
als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abgezogen werden, wenn
die Versicherung die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des
Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht. Die
Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs
erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich um
Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch
tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden. Aus diesem Grund
sind Riesterrenten: nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht
beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar, d.h. Sie dürfen
nicht in einem Betrag ausgezahlt werden.
Die späteren
Rentenzahlungen aus einer solchen Versicherung sind zu besteuern wie
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die staatlich
geförderte Rürpup-Rente ist besonders für Selbstständige interessant.
Nicht nur, dass Selbstständige die Beiträge als Sonderausgaben geltend
machen können - das in der Ansparphase gebildete Kapital unterliegt
zudem dem Pfändungsschutz. Sie wollen mehr erfahren? Dann lassen Sie
sich in einem persönlichen Gespräch zur Rürup-Rente beraten.
|