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Rüruprente - Basisrente

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt ist eine private Leibrentenversicherung, deren Bedingungen mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.  Beiträge zu Gunsten einer solchen privaten Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) können ab dem Jahr 2005 wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in begrenztem Umfang (zukünftig aller Voraussicht nach in vollem Umfang) als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abgezogen werden, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht.
Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich um Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden. Aus diesem Grund sind Riesterrenten: nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar, d.h. Sie dürfen nicht in einem Betrag ausgezahlt werden.

Die späteren Rentenzahlungen aus einer solchen Versicherung sind zu besteuern wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die staatlich geförderte Rürpup-Rente ist besonders für Selbstständige interessant. Nicht nur, dass Selbstständige die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können - das in der Ansparphase gebildete Kapital unterliegt zudem dem Pfändungsschutz. Sie wollen mehr erfahren? Dann lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch zur Rürup-Rente beraten.

Formular Rürup-Rente


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