 Nach einem Unfall oder Krankheiten kann es
passieren, dass man dem alten Job nicht mehr nachgehen kann. Eine
private Absicherung hilft, um in diesem Fall nicht ohne Geld
dazustehen. Die staatlichen Förderungen sind im Krankheitsfall nur sehr
gering. Diese greift nur, wenn man so krank ist, dass man in keinem
Beruf mehr arbeiten kann.
Nur wer weniger als drei
Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf, bekommt die volle
Rente. Dies ist ca. ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Wer
zwischen drei und sechs Stunden einer Tätigkeit nachgeht, bekommt
entsprechend weniger ausgezahlt. Grundsätzlich hat aber nur der Recht
darauf, der mindestens fünf Jahre lang (und davon mindestens drei Jahre
lang am Stück) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt
haben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
hingegen zahlt schon, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent
außerstande ist, im zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten. Das
bedeutet, dass der Erkrankte nicht jeden Beruf annehmen muss. Die
BU-Versicherung wird zumeist mit einer Risikolebensversicherung
angeboten. So bleibt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die
Hinterbliebenen übrig.
Je älter man ist, um so höher sind die
Beitragssätze. Wer 40 Jahre oder älter ist, wird nur unter erschwerten
Bedingungen einen Versicherungsschutz erhalten. Je früher man seine
Arbeitskraft versichern lässt, umso günstiger sind die Beiträge.
Darüber erhöhen auch chronischen Krankheiten wie Diabetes die Beiträge.
Riskante und stressige Berufe wie der des Feuerwehrmanns oder
Polizisten sind ebenfalls teurer.
Vor Abschluss der
Versicherung wird ein Gesundheitsbogen ausgefüllt, indem Angaben zum
Gesundheitszustand gemacht werden. Diese müssen korrekt sein. Ist dies
nicht der Fall, so greift der Versicherungsschutz nicht. Schlaganfall-
oder Krebs-Patienten werden meist von BU- Versicherung von vornherein
abgelehnt. Selbst psychiatrische Behandlungen und die
Allerweltskrankheit Heuschnupfen können ein Ausschlusskriterium
darstellen. Manchmal werden auch einzelne Körperteile von der
Versicherung ausgeschlossen. Diese können jedoch mit Risiko-Zuschlägen
versichert werden.
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