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Berufsunfähigkeit - Im Falle eines Falles – Versichert nach dem Unfall


ImageNach einem Unfall oder Krankheiten kann es passieren, dass man dem alten Job nicht mehr nachgehen kann. Eine private Absicherung hilft, um in diesem Fall nicht ohne Geld dazustehen. Die staatlichen Förderungen sind im Krankheitsfall nur sehr gering. Diese greift nur, wenn man so krank ist, dass man in keinem Beruf mehr arbeiten kann.


Nur wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf, bekommt die volle Rente. Dies ist ca. ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Wer zwischen drei und sechs Stunden einer Tätigkeit nachgeht, bekommt entsprechend weniger ausgezahlt. Grundsätzlich hat aber nur der Recht darauf, der mindestens fünf Jahre lang (und davon mindestens drei Jahre lang am Stück) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.


Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt schon, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, im zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten. Das bedeutet, dass der Erkrankte nicht jeden Beruf annehmen muss. Die BU-Versicherung wird zumeist mit einer Risikolebensversicherung angeboten. So bleibt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen übrig.

Je älter man ist, um so höher sind die Beitragssätze. Wer 40 Jahre oder älter ist, wird nur unter erschwerten Bedingungen einen Versicherungsschutz erhalten. Je früher man seine Arbeitskraft versichern lässt, umso günstiger sind die Beiträge. Darüber erhöhen auch chronischen Krankheiten wie Diabetes die Beiträge. Riskante und stressige Berufe wie der des Feuerwehrmanns oder Polizisten sind ebenfalls teurer.


Vor Abschluss der Versicherung wird ein Gesundheitsbogen ausgefüllt, indem Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Diese müssen korrekt sein. Ist dies nicht der Fall, so greift der Versicherungsschutz nicht.
Schlaganfall- oder Krebs-Patienten werden meist von BU- Versicherung von vornherein abgelehnt. Selbst psychiatrische Behandlungen und die Allerweltskrankheit Heuschnupfen können ein Ausschlusskriterium darstellen. Manchmal werden auch einzelne Körperteile von der Versicherung ausgeschlossen. Diese können jedoch mit Risiko-Zuschlägen versichert werden.

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