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Krankenversicherung


Eine Krankenversicherung in Deutschland ist Pflicht. Ob man sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheidet, ist vom Einkommen abhängig. Wer monatlich unter 3.862,50 Euro verdient, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wer darüber liegt, kann sich die Versicherung auswählen. Ausnahme: Auch Beamte oder Selbstständige können unabhängig vom Einkommen die Krankenkasse wählen.

Die Leistungen der Krankenkassenleistungen sind zu ca. 95 Prozent identisch. Unterschiede gibt es nur bei Naturheilverfahren, Akupunktur und einige anderen Sonderleistungen.
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Bei der Entscheidung für eine Krankenkassekasse zählen daher vor allem die Beiträge. Diese bewegen sich zwischen 11 und 15 Prozent des Bruttolohns. Die Beiträge werden zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Seit 1. Juli 2005 gibt es den so genannten Sonderbeitrag. Diesen zahlt jeder Versicherte allein, er beträgt 0,9 Prozent des Einkommens.
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Die gesetzlichen Krankenkassen funktionieren nach dem so genannten Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass die Beiträge sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten berechnen.
Dies besagt, dass die Gesundheit der Versicherten verbessert oder wiederhergestellt werden soll. Bei der privaten Krankenversicherung funktioniert die Berechnung über ein persönliches Risiko-Profil.
Mitglieder der gesetzlichen Kassen können selbst entscheiden, ob sie in eine Betriebskasse, einer Innungskasse oder einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen eintreten wollen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich.
 
Wechseln kann man jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen, wenn man mindestens 18 Monate bei der alten Krankenversicherung ist. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann nur bei gestiegenen Beiträgen gewechselt werden. Dann spricht man vom Sonderkündigungsrecht.
Die neue Kasse muss jede Person ohne vorherige Gesundheitschecks aufnehmen. Einzige Voraussetzung: Die Versicherung muss in dem Bundesland, wo Sie leben, oder in dem, wo Sie arbeiten, vertreten sein. Manche gesetzliche Krankenkassen sind allerdings nur bestimmten Berufsgruppen zugänglich; z.B. die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenvorsorge liegt sicherlich in der Familienversicherung. Das bedeutet, dass nur einer in der Familie Versicherung bezahlt. Ehegatte, Lebenspartner und Kinder können ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Angehörigen nicht mehr als 340 Euro pro Monat verdienen. Grundsätzlich wird der Nachwuchs nur bis zur Beendigung des 25. Lebensjahrs mitversichert.


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