Eine Krankenversicherung in Deutschland ist Pflicht. Ob man sich für
die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheidet, ist vom
Einkommen abhängig. Wer monatlich unter 4.125,00 Euro verdient, muss
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wer darüber liegt, kann
sich die Versicherung auswählen. Ausnahme: Auch Beamte oder
Selbstständige können unabhängig vom Einkommen die Krankenkasse wählen.
Die Krankenkassenleistungen sind zu ca. 95 Prozent identisch.
Unterschiede einzelnen Zusatzleistungen. Gerade diese Zusatzleistungen
können aber von Fall zu Fall für einzelne Versicherte wichtig sein.
Deshalb sollten man sie vor dem Wechsel genau vergleichen.
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Da seit 01.01.2009 die Beiträge bei allen Krankenkassen gleich hoch
sind, spielt es beim Krankenkassenwechsel neben den Zusatzleistungen
eine Rolle, welche Krankenkasse Prämien ausschüttet bzw. Zusatzbeiträge
erhebt und welche Krankenkasse besonders gute Bonusmodelle und
Wahltarife hat.
Zum Beitragsvergleich
Wechseln kann man jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum
Monatsende, wenn man mindestens 18 Monate bei der alten Krankenkasse
Mitglied ist. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann nur bei Erhebung von
Zusatzbeiträgen gewechselt werden. Dann spricht man vom
Sonderkündigungsrecht.
Die neue Kasse muss jede Person ohne vorherige Gesundheitschecks
aufnehmen. Einzige Voraussetzung: Die Versicherung muss in dem
Bundesland, in dem Sie leben oder arbeiten, geöffnet sein.
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der
Familienversicherung. Das bedeutet, dass nur einer in der Familie
Versicherung bezahlt. Ehegatte, Lebenspartner und Kinder können ohne
zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.
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