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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung in Deutschland ist Pflicht. Ob man sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheidet, ist vom Einkommen abhängig. Wer monatlich unter 4.125,00 Euro verdient, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wer darüber liegt, kann sich die Versicherung auswählen. Ausnahme: Auch Beamte oder Selbstständige können unabhängig vom Einkommen die Krankenkasse wählen.
Die Krankenkassenleistungen sind zu ca. 95 Prozent identisch. Unterschiede einzelnen Zusatzleistungen. Gerade diese Zusatzleistungen können aber von Fall zu Fall für einzelne Versicherte wichtig sein. Deshalb sollten man sie vor dem Wechsel genau vergleichen.
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Da seit 01.01.2009 die Beiträge bei allen Krankenkassen gleich hoch sind, spielt es beim Krankenkassenwechsel neben den Zusatzleistungen eine Rolle, welche Krankenkasse Prämien ausschüttet bzw. Zusatzbeiträge erhebt und welche Krankenkasse besonders gute Bonusmodelle und Wahltarife hat.
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Wechseln kann man jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende, wenn man mindestens 18 Monate bei der alten Krankenkasse Mitglied ist. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann nur bei Erhebung von Zusatzbeiträgen gewechselt werden. Dann spricht man vom Sonderkündigungsrecht.
Die neue Kasse muss jede Person ohne vorherige Gesundheitschecks aufnehmen. Einzige Voraussetzung: Die Versicherung muss in dem Bundesland, in dem Sie leben oder arbeiten, geöffnet sein.

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Familienversicherung. Das bedeutet, dass nur einer in der Familie Versicherung bezahlt. Ehegatte, Lebenspartner und Kinder können ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.


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