Eine Krankenversicherung in Deutschland ist Pflicht. Ob
man sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung
entscheidet, ist vom Einkommen abhängig. Wer monatlich unter 3.862,50
Euro verdient, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wer
darüber liegt, kann sich die Versicherung auswählen. Ausnahme: Auch
Beamte oder Selbstständige können unabhängig vom Einkommen die
Krankenkasse wählen.
Die Leistungen der Krankenkassenleistungen
sind zu ca. 95 Prozent identisch. Unterschiede gibt es nur bei
Naturheilverfahren, Akupunktur und einige anderen Sonderleistungen.
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Bei
der Entscheidung für eine Krankenkassekasse zählen daher vor allem die
Beiträge. Diese bewegen sich zwischen 11 und 15 Prozent des
Bruttolohns. Die Beiträge werden zur Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen. Seit 1. Juli 2005 gibt es den so genannten
Sonderbeitrag. Diesen zahlt jeder Versicherte allein, er beträgt 0,9
Prozent des Einkommens.
Zum Beitragsvergleich
Die gesetzlichen Krankenkassen
funktionieren nach dem so genannten Solidaritätsprinzip. Das bedeutet,
dass die Beiträge sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Versicherten berechnen.
Dies besagt, dass die Gesundheit der
Versicherten verbessert oder wiederhergestellt werden soll. Bei der
privaten Krankenversicherung funktioniert die Berechnung über ein
persönliches Risiko-Profil.
Mitglieder der gesetzlichen Kassen
können selbst entscheiden, ob sie in eine Betriebskasse, einer
Innungskasse oder einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen
eintreten wollen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit mit einer
Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich.
Wechseln
kann man jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen, wenn man
mindestens 18 Monate bei der alten Krankenversicherung ist. Bei
kürzerer Mitgliedschaft kann nur bei gestiegenen Beiträgen gewechselt
werden. Dann spricht man vom Sonderkündigungsrecht.
Die neue Kasse
muss jede Person ohne vorherige Gesundheitschecks aufnehmen. Einzige
Voraussetzung: Die Versicherung muss in dem Bundesland, wo Sie leben,
oder in dem, wo Sie arbeiten, vertreten sein. Manche gesetzliche
Krankenkassen sind allerdings nur bestimmten Berufsgruppen zugänglich;
z.B. die landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Der größte
Vorteil der gesetzlichen Krankenvorsorge liegt sicherlich in der
Familienversicherung. Das bedeutet, dass nur einer in der Familie
Versicherung bezahlt. Ehegatte, Lebenspartner und Kinder können ohne
zusätzlichen Beitrag mitversichert werden. Die Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass die Angehörigen nicht mehr als 340 Euro pro Monat
verdienen. Grundsätzlich wird der Nachwuchs nur bis zur Beendigung des
25. Lebensjahrs mitversichert.