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Privat krankenversichert


Angestellte, die bisher gesetzlich versichert waren, und mehr als 3.825 Euro verdienen, können sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Selbständige, Freiberufler und Künstler können sich ihre Versicherungsform unabhängig von ihrem Einkommen auswählen.
Wer einmal in der privaten Krankenkasse ist, kommt nur schwer in die gesetzliche zurück. Damit soll vermieden werden, dass man in jungen Jahren von den Privaten profitiert, und im Alter die Vorteile der gesetzlichen Kasse nutzt.

Nur eine extreme Einkommensverminderung ermöglicht einen Wechsel. Dafür muss man aber ein Jahr lang unter der Einkommenspflichtgrenze von 3.825 Euro monatlich liegen. Wer sich arbeitslos meldet, kommt ebenfalls automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Wer allerdings schon älter als 55 ist, darf auch nicht mehr wechseln.
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Die Beiträge für Private Krankenkassen werden nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach dem persönlichen Risikoprofil. Vor Versicherungsbeginn muss der Versicherte daher einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal ist auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig. Wenn beim Antrag falsche Angaben gemacht werden, erlischt der Versicherungsschutz.

Auf Grundlage dieser Informationen wird der Beitragssatz berechnet. Zusätzlich kann sich der Versicherte Leistungswünsche wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen ins Paket nehmen.
Mit steigenden Kosten des Gesundheitssystems steigen auch die Beitragssätze. Da sie sich nicht am Einkommen orientieren, kann das beispielsweise für den Rentenempfänger zu einem finanziellen Problem werden.
Damit dies nicht passiert, bezahlen Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren, einen Zuschlag von zehn Prozent für die Altersbeitragssicherung. So bleiben ab dem 65. Lebensjahr die Beiträge stabil.

Wer sich jung privat versichert, sollte den Nachwuchs nicht vergessen. Während dieser in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, ist es in der privaten Versicherung nicht der Fall.
Der Vorteil der privaten Krankenkasse liegt in der freien Auswahl des Leistungskatalogs und in de bevorzugten Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Es wird eine freie Krankenhauswahl geboten und - je nach Vertrag - die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer inklusive chefärztlicher Behandlung und Betreuung. Zahnärztliche Behandlungen übernehmen die privaten Versicherer innerhalb der jeweiligen Tarife.

Die Abrechnung erfolgt bei der privaten Versicherung über eine Rechnung. Diese bezahlt der Versicherte selbst und reicht sie dann beim Versicherer ein. Die Kosten werden dann zurück erstattet. Die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes werden jedoch direkt gezahlt.

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