Angestellte, die
bisher gesetzlich versichert waren, und mehr als 3.825 Euro verdienen,
können sofort in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbständige, Freiberufler und Künstler können sich ihre
Versicherungsform unabhängig von ihrem Einkommen auswählen. Wer
einmal in der privaten Krankenkasse ist, kommt nur schwer in die
gesetzliche zurück. Damit soll vermieden werden, dass man in jungen
Jahren von den Privaten profitiert, und im Alter die Vorteile der
gesetzlichen Kasse nutzt.
Nur eine extreme
Einkommensverminderung ermöglicht einen Wechsel. Dafür muss man aber
ein Jahr lang unter der Einkommenspflichtgrenze von 3.825 Euro
monatlich liegen. Wer sich arbeitslos meldet, kommt ebenfalls
automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Wer
allerdings schon älter als 55 ist, darf auch nicht mehr wechseln.
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Die
Beiträge für Private Krankenkassen werden nicht nach dem Einkommen
berechnet, sondern nach dem persönlichen Risikoprofil. Vor
Versicherungsbeginn muss der Versicherte daher einen detaillierten
Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken
ausfüllen. Manchmal ist auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.
Wenn beim Antrag falsche Angaben gemacht werden, erlischt der
Versicherungsschutz.
Auf Grundlage dieser Informationen wird
der Beitragssatz berechnet. Zusätzlich kann sich der Versicherte
Leistungswünsche wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die
Übernahme aller Zahnbehandlungen ins Paket nehmen. Mit steigenden
Kosten des Gesundheitssystems steigen auch die Beitragssätze. Da sie
sich nicht am Einkommen orientieren, kann das beispielsweise für den
Rentenempfänger zu einem finanziellen Problem werden. Damit dies
nicht passiert, bezahlen Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren, einen
Zuschlag von zehn Prozent für die Altersbeitragssicherung. So bleiben
ab dem 65. Lebensjahr die Beiträge stabil.
Wer sich jung privat
versichert, sollte den Nachwuchs nicht vergessen. Während dieser in der
gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, ist es in der
privaten Versicherung nicht der Fall. Der Vorteil der privaten
Krankenkasse liegt in der freien Auswahl des Leistungskatalogs und in
de bevorzugten Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Es
wird eine freie Krankenhauswahl geboten und - je nach Vertrag - die
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer inklusive
chefärztlicher Behandlung und Betreuung. Zahnärztliche Behandlungen
übernehmen die privaten Versicherer innerhalb der jeweiligen Tarife.
Die
Abrechnung erfolgt bei der privaten Versicherung über eine Rechnung.
Diese bezahlt der Versicherte selbst und reicht sie dann beim
Versicherer ein. Die Kosten werden dann zurück erstattet. Die Kosten
eines Krankenhausaufenthaltes werden jedoch direkt gezahlt.
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