 In Deutschland ist es Pflicht, das Auto zu
versichern. Zwischen den zahlreichen Anbietern gibt es bei Beiträgen,
Rabatten und Schadenklassen jedoch viele Unterschiede. Wer einmal einen
Vertrag geschlossen hat, kommt nicht so schnell wieder heraus. Die
Versicherung kann jeweils zum 31. Dezember gekündigt werden. Die
Kündigung muss spätestens ein Monat vor Ablauf per Post gekündigt
werden. Dabei gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern des
Eingangs bei der Versicherung. Daher den Eingang unbedingt schriftlich
bestätigen lassen. Wer den Termin verpasst, verlängert den Vertrag
automatisch um ein Jahr.
Bei einem Fahrzeugwechsel, im
Schadensfall und bei Beitragserhöhungen darf man jedoch auch zu anderen
Terminen kündigen. Es genügt in diesem Fall ein formloses Anschreiben
unter Angabe des Grundes. Dabei ist zu beachten: Bei einer
Beitragserhöhung im Jahr, kann man innerhalb eines Monats
kündigen. In dieser Zeit sollte man sich eine neue Versicherung suchen,
um mit dieser zum Monatsbeginn einen neuen Vertrag zu beginnen. Auch
im Schadensfall darf gekündigt werden. Die bereits gezahlte
Jahresprämie gibt’s dann allerdings nicht zurück. Es ist also
sinnvoller, bis ans Ende des Jahres zu warten. Wer dennoch kündigen
will, kann dies innerhalb eines Monats tun. Kündigt die Versicherung
Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Wer sich
ein neues Auto anschafft, und das Alte abgibt, darf sofort aus der
Versicherung aussteigen. Bei der Zulassung des neuen Autos benötigt man
jedoch schon von der Versicherung die Doppelkarte. Die Anmeldung beim
neuen Versicherer kündigt dann automatisch die alte Police. Achtung:
Wenn das Auto jedoch nur durch einen Umzug in einen neuen Kreis das
Kennzeichen wechselt, kann die Versicherung nicht gekündigt werden.
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