Versicherungsvergleich und Finanzen  
GELD GESUNDHEIT VORSORGE HAUS

GELD

GESUNDHEIT

VORSORGE

HAUS


Tip des Tages
Santander BestCredit

Tagesgeld

Mit einem Tagesgeldkonto können Sie Geld auch bei täglicher Verfügbarkeit verzinsen, mit z.T. über 3% Zinsen p.A. Vergleichen Sie die Angebote!

zum Tagesgeld Vergleich

Krankenkassenvergleich

Wieviel zahlen Sie für Ihre Krankenkasse? Vergleichen Sie jetzt die Beiträge.

weiter...

Weitere Links

Prepaid Karten
Handyflatrate
Internet Flatrates
Studenten KV
Gastarife
Krankenkasse

Vorsorge arrow KFZ-Versicherung arrow Erklärung

KFZ-Versicherung - Das Auto gut versichert


ImageIn Deutschland ist es Pflicht, das Auto zu versichern. Zwischen den zahlreichen Anbietern gibt es bei Beiträgen, Rabatten und Schadenklassen jedoch viele Unterschiede. Wer einmal einen Vertrag geschlossen hat, kommt nicht so schnell wieder heraus.

Die Versicherung kann jeweils zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens ein Monat vor Ablauf per Post gekündigt werden. Dabei gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern des Eingangs bei der Versicherung. Daher den Eingang unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Wer den Termin verpasst, verlängert den Vertrag automatisch um ein Jahr.

Bei einem Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen darf man jedoch auch zu anderen Terminen kündigen. Es genügt in diesem Fall ein formloses Anschreiben unter Angabe des Grundes.
Dabei ist zu beachten: Bei einer Beitragserhöhung im Jahr, kann man innerhalb eines Monats  kündigen. In dieser Zeit sollte man sich eine neue Versicherung suchen, um mit dieser zum Monatsbeginn einen neuen Vertrag zu beginnen.
Auch im Schadensfall darf gekündigt werden. Die bereits gezahlte Jahresprämie gibt’s dann allerdings nicht zurück. Es ist also sinnvoller, bis ans Ende des Jahres zu warten. Wer dennoch kündigen will, kann dies innerhalb eines Monats tun. Kündigt die Versicherung Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.

Wer sich ein neues Auto anschafft, und das Alte abgibt, darf sofort aus der Versicherung aussteigen. Bei der Zulassung des neuen Autos benötigt man jedoch schon von der Versicherung die Doppelkarte. Die Anmeldung beim neuen Versicherer kündigt dann automatisch die alte Police. Achtung: Wenn das Auto jedoch nur durch einen Umzug in einen neuen Kreis das Kennzeichen wechselt, kann die Versicherung nicht gekündigt werden.


Startseite | Sitemap | Impressum | Webmastertools
© expressvergleich.de - Finanzen und Versicherungsvergleich