 Die Kapitallebensversicherung sichert ähnlich wie die Risikolebensversicherung im Todesfall die Familie ab. Angehörige erhalten bei Tod des Versicherten so einen bestimmten Betrag ausgezahlt. Darüber hinaus ist die Versicherung aber gleichzeitig ein Sparvertrag. In diesem Punkt unterscheidet sich die Kapital-Lebensversicherung von der Risikolebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Bei der Kapital-Lebensversicherung wird in jedem Fall eine bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt. Nur ein Teil der eingezahlten Versichertensumme ist der Risikoanteil im Todesfall. Der zweite Anteil ist der Sparanteil. Bei Ablauf des Vertrages, ohne Versterben des Versicherten, wird dieser Sparbetrag ausgezahlt. Der Kunde erfährt jedoch nie die genaue Höhe des Sparbetrags, da dieser aus den Zinsen aus den Kapitalbeträgen errechnet wird. Die Versicherungen müssen das Geld mit mindestens 2,75 Prozent verzinsen. Dies ist jedoch ein sehr geringer Anteil, der fast mit einem Sparbuch zu vergleichen ist. Die Versicherung beteiligt den Kunden aber meist an den Gewinnen, die sie durch ihre Geschäfte am Kapitalmarkt macht. Durch diese sogenannten Überschussanteile kann der Versicherte - abhängig von Laufzeit und Versicherungsgesellschaft - mit einer Rendite zwischen fünf und sieben Prozent rechnen. Eine Garantie für diese Zinssätze gibt es aber nicht. Die Kapital-Lebensversicherung kann übrigens auch über den Arbeitgeber als Altersvorsorge laufen. So zahlt dieser ein Teil des Bruttoeinkommens in die Versicherung ein. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer muss die Lohnsteuer nicht zahlen, und zahlt stattdessen eine pauschale Steuer von 20 Prozent.
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