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Haftpflicht – Wenn zwei sich streiten, und der Dritte einen Schaden hat


ImageDie Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch einen Unfall o.ä. ein Dritter zu Schaden kommt. Normale Policen decken nur Schäden bis zu einer Million Euro ab.

Für Renten- und Schmerzensgeldansprüche kann diese Deckungssumme unter Umständen nicht ausreichen. Personen- und Sachschäden sollten daher mit mindestens drei Millionen Euro gedeckt sein, für Vermögensschäden wird eine Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro empfohlen.

Gekündigt werden kann diese Versicherung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wer eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, muss diese abwarten. Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind 1. der Tod des Versicherungsnehmers, 2. der Schadensfall und 3. bei  einer Prämienerhöhung ohne eine Leistungsausweitung.

Wenn sich die Lebenssituation ändert, sollte man die Versicherung anpassen, dazu zählen beispielsweise das Erben eines Hause, einen neue gefährliche Sportart oder das Zusammenziehen mit einem Partner. Nur dann kann der optimale Versicherungsschutz gewährleistet sein.


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