Sie möchten sich vor Schadensersatz- ansprüchen absichern?
Oder Sie möchten Ihren Hausrat gegen Schäden jeglicher Art versichern?
Damit Sie den richtigen Versicherungsschutz finden, bieten wir Ihnen
Informationen zur Hausrat-, wie zur Haftpflichtversicherung.
Zudem stellen wir Ihnen jeweils Vergleichsrechner zur Verfügung.
Sachversicherungen zählen zur Schadens- versicherung, in der das Prinzip
der konkreten Bedarfsdeckung gilt. Dies soll es Ihnen ermöglichen,
den Zustand vor Schadeneintritt wieder herzustellen. Hier sind die
Begriffe Versicherungssumme und Versicherungswert zu erwähnen.
Die Versicherungssumme kennzeichnet die Obergrenze der Ersatzleistung
und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung. Die konkrete
Leistung im Schadenfall kann unterhalb der vereinbarten
Versicherungssumme liegen, jedoch nie darüber.
Der Versicherungswert stellt den Wert des versicherten Interesses dar.
In der Hausratversicherung beispielsweise wird in der Regel
bedingungsgemäß der Neuwert versichert, das heißt der
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Den im
Schadenfall ist Ihnen nicht damit gedient nur den tatsächlichen Wert
unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, den sogenannten
Zeitwert, zu erhalten.
Für Sie als Versicherungsnehmer kommt es darauf an, den Wert des
versicherten Risikos korrekt einzuschätzen. Die vereinbarte
Versicherungssumme sollte also dem Versicherungswert entsprechen. In
diesem Fall spricht man auch von einer Vollversicherung.
Übersteigt die Versicherungssumme z.B. bei der Hausratversicherung den
Versicherungswert, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall kann
jeder Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und somit
des Beitrags verlangen (lt. §51 VVG). Problematisch wird es, wenn der
Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen
hat, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Der
Versicherungsvertrag ist dadurch nichtig. Dem Versicherer stehen jedoch
bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung die Versicherungsprämien zu.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem
Versicherungswert liegt. Der Versicherer muss in diesem Fall bei
Totalverlust der versicherten Sachen nur die Versicherungssumme
ersetzen, bei teilweisem Verlust muss der Schaden nur im Verhältnis der
Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt werden.
Ein Beispiel: Bei Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Hausrat
einen Wert von 50.000 Euro. Dieser Wert wurde auch als
Versicherungssumme vereinbart. Nach einiger Zeit steigt der Wert des
Hausrates jedoch aufgrund von Neuanschaffungen auf 100.000 Euro. Dem
Versicherer wurde die Wertsteigerung allerdings nicht mitgeteilt.
Tritt nun der Versicherungsfall mit einem Schaden in Höhe von 25.000
Euro ein, errechnet der Versicherer die Entschädigungsleistung wie
folgt:
Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert = Entschädigung
50.000 Euro x 25.000 Euro / 100.000 Euro = 12.500 Euro
Der Versicherungsnehmer erhält demnach lediglich eine Entschädigung in
Höhe von 12.500 anstatt der vollen Leistung von 25.000 Euro.
Unser Tipp: Unterversicherung lässt sich vermeiden, indem mit dem
Versicherer vereinbart wird, dass dieser auf den Einwand der
Unterversicherung verzichtet. In der Hausratversicherung lässt sich
dies beispielsweise durch Vereinbarung einer bestimmten
Mindestversicherungssumme pro qm Wohnfläche erreichen.
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