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Unfallversicherung – Nach dem Unfall gut versichert


Eine Unfallversicherung ist sinnvoll, wenn man von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aufgenommen wird. Eine Privatunfallversicherung ist dann durchaus ein sinnvoller Ersatz. Die Versicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Krankheiten sind dabei jedoch nicht versichert. Wenn eine Krankheit jedoch durch einen Unfall ausgelöst wird, wird ein bestimmter Teil gezahlt.
Gefahren aus dem Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten werden nicht versichert, können jedoch mit Aufpreis einbezogen werden.

Um bei einem Unfall tatsächlich Geld zu bekommen, muss der Versicherte unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Tagen,  einen Arzt konsultieren und die Heilbehandlung bis zum Abschluss fortsetzen. Selbstverständlich ist auch die Versicherung umgehend und wahrheitsgemäß zu unterrichten.
Ein Todesfall ist innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall bei der Versicherung schon angezeigt wurde.
Wenn innerhalb von 15 Monate nach einem Unfall nachhaltige Schäden auftreten, muss dies der Versicherung gemeldet werden. Der Versicherte hat dann mit einem ärztliches Gutachten Anspruch auf Geld. Bei Fristüberschreitung verfällt der Invaliditätsanspruch.

Der Vertrag kann bis 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Kündigen können Sie auch vorzeitig, nach der Schadenzahlung oder wenn die Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss dann aber spätestens nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein.

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